WAS WIR FÜR SIE TUN
Bei uns erhalten Sie Informationen aus erster Hand. Als Gewerbeverein vertreten wir die Interessen der Gewerbetreibenden. Wir stärken unseren Standort Schaafheim. Der Jahresbeitrag beträgt nur 60 Euro. Wenn Sie Mitglied werden möchten, können Sie sich hier den Aufnahmeantrag herunterladen. Bitte füllen Sie das Formular vollständig aus und senden Sie es uns per Fax oder Post zu.
Der Vorstand
Reinhard Trippel
1. Vorsitzender / Schriftführer
Gärtnerei Trippel
Schlierbacher Weg 4-8
64850 Schaafheim
Tel. 06073 9508
E-Mail
Bernd Hock
2. Vorsitzender
Burggartenstraße 2
64850 Schaafheim
Tel: 06073 9032
Bernd Knöll
Schriftführer
ELA Verleih & Vertrieb
Schlierbacher Weg 9
64850 Schaafheim
Tel. 06073 87758
E-Mail
Holger Giebeler
Beisitzer
UNSERE MITGLIEDER IM ÜBERBLICK
Die Geschichte
1986 wurde am 29. Juli der Gewerbeverein Schaafheim e.V. in das Vereinsregister eingetragen.
1987 fand auf dem Gelände und in der Sport- und Kulturhalle Schaafheim die erste Gewerbeschau der Schaafheimer Gewerbetreibenden statt. Das alle vier Jahre stattfindende Ereignis ist mittlerweile zu einem beliebten Anziehungspunkt für Interessierte aus Schaafheim und der Region geworden.
1997 enstand die Idee des verkaufsoffenen Sonntags. Viele Geschäfte Schaafheims hatten geöffnet und es wurde für alle einiges geboten.
2004 luden wir zu einem Einkauf bis in die Nacht ein.
2009 fand am 27. September ein verkaufsoffener „Bunter-Wahl-Sonntag” statt.
Auch in den nicht erwähnten Jahren fanden immer wieder Veranstaltungen wie Gewerbeschauen, verkaufsoffene Sonntage, Stammtisch für die Mitglieder, sowie Ausflüge des Gewerbevereins statt.
Mit unserer Unterstützung wurde das Praktikumsmodell für Schüler eingeführt. Hier arbeiten die Schule, die Gemeinde und auch die evangeliche Kirche mit den Gewerbetreibenden eng zusammen.
Die Satzung
§1 Name und Sitz
Der Gewerbeverein Schaafheim e.V. (nachstehend „Gewerbeverein“ genannt) ist eine Vereinigung selbständiger Unternehmer aus Handel, Handwerk, Industrie, Dienstleistung und freien Berufen.
Er führt den Namen „Gewerbeverein Schaafheim e.V.“ nach Eintragung.
Sitz des Vereins ist 64850 Schaafheim.
§2 Zweck
Zweck des Gewerbevereins ist es, die Selbstständigen als Träger freiheitlicher Lebensform zusammenzufassen und sie in ihrer Stellung in Wirtschaft und Gesellschaft zum Wohle der Gesamtheit zu erhalten, zu schützen und zu stärken. Diese Aufgaben sollen erfüllt werden durch
a) Erörterung der den gewerblichen Mittelstand berührenden Fragen
auf wirtschaftssteuer-, sozial- und gesellschaftspolitischem Gebiet.
b) einen regen Erfahrungsaustausch sowohl auf örtlicher Ebene als auch im Kontakt mit anderen Gewerbevereinen.
c) durch Verbreitung von Informationen und Stellungnahme zu aktuellen, die Selbstständigen betreffenden Probleme.
d) Beratung der Mitglieder in wirtschaftlichen, beruflichen und sozialen Belangen.
e) ein Mitspracherecht bei der Gemeindeverwaltung für alle Fragen und Probleme, die mit dem örtlichen Gewerbe zusammenhängen.
f) gemeinsame Werbung und gemeinsame Ausstellungen.
§3 Geschäftsjahr
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§4 Mitgliedschaft
Mitglieder des Gewerbevereins können werden:
a) alle selbstständigen Unternehmer im Sinne des §1 dieser Satzung, die ihr Gewerbe in der Gemeinde Schaafheim angemeldet haben und dieses hier oder anderwärts ausüben.
b) solche zu §4a dieser Satzung genannten Unternehmer, die andernorts ihr Gewerbe angemeldet haben, dieses aber überwiegend in der Gemeinde Schaafheim ausüben, ausgenommen Handelsketten.
c) alle freiberuflich Schaffenden der Gemeinde Schaafheim.
§5 Erwerb und Verlust der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft im Gewerbeverein beginnt rückwirkend mit dem Tag der schriftlichen Beitrittserklärung, nachdem der Vorstand auf seiner diesem Tage folgenden Sitzung der Beitrittserklärung mehrheitlich zugestimmt hat. Lehnt der Vorstand den Antrag auf Aufnahme eines Mitglieds ab, so steht dem Betroffenen die Einberufung der Mitgliederversammlung zu. Deren Entscheidung ist endgültig. Die Mitgliedschaft besteht zunächst für die Dauer eines Jahres und verlängert sich jeweils automatisch zum nächsten Jahresende, wenn sie nicht mit vierteljährlicher Frist zum Jahresende aufgekündigt wird. Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod. Ein Ausschluss erfolgt auf mehrheitlichen Vorstandsbeschluss, wenn ein Mitglied in grober Weise gegen die Satzung, die Beschlüsse der Mitgliederversammlung oder den Sinn und Zweck des Gewerbevereins verstößt oder ihn schädigt sowie bei Rückstand der Beitragszahlung oder anderer Verbindlichkeiten gegenüber dem Gewerbeverein länger als ein Jahr. Ausgeschiedene oder ausgeschlossenen Mitglieder haben keinen Auseinandersetzungsanspruch gegenüber dem Vereinsvermögen. Ehrenmitglieder werden auf Vorschlag des Vorstandes durch die Mitgliederversammlung ernannt, wenn sie sich um den Verein besonders verdient gemacht haben.
§6 Organe
Organe des Gewerbevereins sind
a) der Vorstand
b) die Mitgliederversammlung
§7 Der Vorstand
Der Vorstand führt die Geschäfte und vertritt den Gewerbeverein gerichtlich und außergerichtlich.
Er besteht aus dem
- 1. Vorsitzenden
- 2. Vorsitzenden
- Schriftführer
- Rechner
- 5 Beisitzern
Vorstand im Sinne des §26 BGB sind der 1. und der 2. Vorsitzende
Jeder ist für sich allein vertretungsberechtigt.
Die Vorstandsmitglieder werden auf die Dauer von zwei Jahren gewählt. Verschiedene Vorstandsämter können nicht in einer Person vereint werden. Die Tätigkeit der Vorstandsmitglieder ist ehrenamtlich. Bei Ausscheiden eines Vorstandsmitgliedes nehmen bis zur Ersatzwahl die anderen Vorstandsmitglieder dessen Aufgaben wahr. Jedes Vorstandsmitglied kann durch Beschluss der Mitgliederversammlung jederzeit abberufen werden. Der Vorstand erstattet der Mitgliederversammlung regelmäßig, jedoch mindestens einmal im Jahr, Bericht über die Tätigkeit und ruft im Bedarfsfall Quartalsversammlungen bzw. Vorstandssitzungen ein.
§8 Mitgliederversammlung
Der Vorstand lädt die Mitglieder schriftlich zur jährlichen Mitgliederversammlung mit einer Frist von 10 Tagen ein. Die Einladung muss neben dem Zeitpunkt und Versammlungsort eine Tagesordnung enthalten, damit sich jedes Mitglied auf die Versammlung vorbereiten kann. Quartalsversammlungen für alle Mitglieder sowie Vorstandssitzungen werden kurzfristig einberufen.
In jeder Versammlung hat jedes Mitglied Rederecht und kann Anträge einbringen. Über die Anträge ist abzustimmen. Abstimmungen und Wahlen erfolgen durch Handheben. Die einfache Mehrheit entscheidet über die Annahme oder Ablehnung des Antrags bzw. der Wahl. Die Vorstandswahl wird geheim durchgeführt, Anträge die eine Satzungsänderung beinhalten, erfordern eine Zweidrittelmehrheit der erschienenen Mitglieder. Beschlussfähig ist grundsätzlich jede ordnungsgemäß einberufene Versammlung ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder. Außerordentliche Mitgliederversammlungen müssen durch den Vorstand einberufen werden, wenn mindestens 25% der Mitglieder dies verlangt. Über die Beschlüsse jeder Mitgliederversammlung ist zu Beweiszwecken eine Niederschrift durch einen von der Versammlung gewählten Protokollführer aufzunehmen. Die Niederschrift ist vom Versammlungsleiter und dem Protokollführer zu unterschreiben.
§9 Vereinsvermögen
Durch die Mitgliedschaft erwirbt niemand Anteile am Vereinsvermögen. Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins ist das Vermögen für steuerbegünstigte Zwecke zu verwenden. Beschlüsse über künftige Verwendungen des Vermögens dürfen erst nach Einwilligung des Finanzamtes ausgefüllt werden.
§10 Mitgliedsbeitrag
Über die Höhe der Mitgliedsbeiträge entscheidet die ordentliche Jahresversammlung der Mitglieder. Ehrenmitglieder sind von der Zahlung des Beitrags befreit.
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Schaafheim, 26.07.2023: Der Gewerbeverein waren gemeinsam mit Bürgermeister Daniel Rauschenberger zu Gast bei Radwelt Bonnet. Schaafheim, 26.07.2023: Der Gewerbeverein waren gemeinsam mit Bürgermeister Daniel Rauschenberger zu Gast bei Radwelt Bonnet. Bei der sehr interessanten Betriebsbesichtigung wurden die Verkaufsfläche, die hochmodern ausgestattete Werkstatt und das riesige Lager „unter die Lupe genommen“.